Verordnungen

Logopädische Leistungen dürfen nur nach ärztlicher Verordnung erbracht werden.

Sie können von jedem niedergelassenen Arzt - auch vom Allgemeinmediziner - ausgestellt werden.
Bei differenzierten Sprach-/Sprechstörungen ist es aber ratsam einen Facharzt (Neurologe, Kinderarzt, HNO-Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde, Phoniater etc.) hinzuzuziehen.

Ich behandele in meiner Praxis Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen und privat versicherte Patienten. Bei Kindern/Jugendlichen unter 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten vollständig.  Bei Patienten ab 18 Jahren müssen in der Regel 10% des Verordnungswertes  sowie 10 € Rezeptgebühr selbst gezahlt werden, sofern die Patienten nicht von ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sind und einen entsprechenden Befreiungsnachweis vorlegen können.

Aus praxisorganisatorischen Gründen bitte ich darum, zu vereinbarten Terminen pünktlich zu erscheinen bzw. bei Verhinderung rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen. 
 

Datenschutzerklärung

© Praxis für Logopädie Roswitha Keppels 2018