Verordnungen
Logopädische Leistungen dürfen nur nach
ärztlicher Verordnung erbracht werden.
Sie können von jedem niedergelassenen Arzt - auch vom
Allgemeinmediziner - ausgestellt werden.
Bei differenzierten Sprach-/Sprechstörungen ist es aber ratsam einen Facharzt
(Neurologe, Kinderarzt, HNO-Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde, Phoniater etc.) hinzuzuziehen.
Ich behandele in meiner Praxis Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen und
privat versicherte Patienten. Bei Kindern/Jugendlichen unter 18 Jahren übernimmt
die gesetzliche Krankenkasse die Kosten vollständig. Bei Patienten ab 18
Jahren müssen in der Regel 10% des Verordnungswertes sowie 10 €
Rezeptgebühr selbst gezahlt werden, sofern die Patienten nicht von ihrer
Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sind und einen entsprechenden
Befreiungsnachweis vorlegen können.
Aus praxisorganisatorischen Gründen bitte ich darum, zu vereinbarten Terminen
pünktlich zu erscheinen bzw. bei Verhinderung rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher)
abzusagen.
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